Aktuelles zum Thema organisatorischer Brandschutz: TRVB 119 O 21 – Organisatorischer Brandschutz:
Die TRVB 119 O 21 – „Organisatorischer Brandschutz“ hat als Ziel, Mindestanforderungen an den organisatorischen Brandschutz in unterschiedlichsten Nutzungen und Betrieben festzulegen. Dies mit teilweisen Neuerungen. So wurden zum Beispiel im Zuge der Richtlinienüberarbeitung die Vorgaben des organisatorischen Brandschutzes bereits zurückgezogener N-TRVBs (nutzungsbezogener TRVBs), wie zum Beispiel für Bürogebäude, Wohngebäude, Schulen, Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen in den Anhängen (Teil IV) eingepflegt, in welchem nun zusätzliche Anforderungen für das Brandschutzorgan in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung zu finden sind. Die allgemein gültigen und für alle Nutzungen zutreffenden Bestimmungen finden sich in den Teilen I bis III:
- Teil I (normativ): Anwendungsbereich und Allgemeines zum organisatorischen Brandschutz
- Teil II (informativ): Allgemeines zu Kennzeichnungen, Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Teil III (informativ): Musterformulare
Aktuelles zur Heizperiode: Wartung von Rauchfängen
Bei den Rauchfängen ist es immer sehr wichtig, dass sie ordentlich instand gehalten werden, dass sie die für den Menschen gefährlichen Rauchgase ins Freie befördern.
Bei nichtordnungsgemäßer Wartung des Rauchfanges besteht Gefahr, dass die Rückstände in den Rauchfängen zur Entzündung gebracht werden und der Rauchfang ausbrennt – Brandgefahr für das Gebäude.
Weiters kann es zur Rauchentwicklung in Aufenthaltsräumen kommen, wenn für die Abgasführung nicht der volle Querschnitt des Rauchfanges zur Verfügung steht – Lebensgefahr!
Die Anbringung von Rauchmeldern in Räumlichkeiten, in denen Heizstellen betrieben werden bzw. in Räumlichkeiten, durch die Rauchfänge geführt werden, kann sehr von Vorteil sein, ersetzt aber keinesfalls die ordnungsgemäße Instandhaltung des Rauchfanges.
Wichtiger Hinweis: Kohlenmonoxid - die unterschätzte Gefahr!
Kohlenmonoxidvergiftungen erfolgen meist unbemerkt. Bei unvollständigen Verbrennungsprozessen wird dieses völlig unscheinbare, jedoch umso gefährlichere Gas freigesetzt. Da es farb-, geruch- und geschmacklos ist, entzieht es sich allen menschlichen Sinnesorganen.
Kohlenmonoxid (CO) kommt nicht nur im Brandrauch vor, sondern kann auch bei bestimmten Geräten im Alltag, wie Notstromaggregaten, Ethanolöfen oder Durchlauferhitzer, als Nebenprodukt entstehen. Bereits geringe Mengen CO sind potentiell gesundheitsschädlich, höhere Dosen lebensgefährlich.
Kohlenmonoxid wird leicht über die Lunge aufgenommen, heftet sich an rote Blutkörperchen und unterbindet den Sauerstoffaustausch. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzeichen einer Vergiftung undeutlich bleiben. Die Symptome sind diffus und reichen von Kopfweh, Übelkeit und Schwindel angefangen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Kohlenmonoxidvergiftung und Tod treten schleichend ein.
Die Landesstelle für Brandverhütung rät zur Vorsicht: Verzichten Sie auf Eigenlösungen beim Heizen. Lassen Sie Öfen inklusive Abgasanlagen vom Rauchfangkehrer kontrollieren. Vermeiden Sie kraftstoff-betriebene Notstromerzeugung im Haushalt. Besorgen Sie sich einen CO-Melder.