Aktuelles zum Thema organisatorischer Brandschutz: TRVB 119 O 21 – Organisatorischer Brandschutz
Die TRVB 119 O 21 – „Organisatorischer Brandschutz“ hat als Ziel, Mindestanforderungen an den organisatorischen Brandschutz in unterschiedlichsten Nutzungen und Betrieben festzulegen. Dies mit teilweisen Neuerungen. So wurden zum Beispiel im Zuge der Richtlinienüberarbeitung die Vorgaben des organisatorischen Brandschutzes bereits zurückgezogener N-TRVBs (nutzungsbezogener TRVBs), wie zum Beispiel für Bürogebäude, Wohngebäude, Schulen, Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen in den Anhängen (Teil IV) eingepflegt, in welchem nun zusätzliche Anforderungen für das Brandschutzorgan in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung zu finden sind. Die allgemein gültigen und für alle Nutzungen zutreffenden Bestimmungen finden sich in den Teilen I bis III:
- Teil I (normativ): Anwendungsbereich und Allgemeines zum organisatorischen Brandschutz
- Teil II (informativ): Allgemeines zu Kennzeichnungen, Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Teil III (informativ): Musterformulare
Wichtiger Hinweis: Kohlenmonoxid - die unterschätzte Gefahr!
Kohlenmonoxidvergiftungen erfolgen meist unbemerkt. Bei unvollständigen Verbrennungsprozessen wird dieses völlig unscheinbare, jedoch umso gefährlichere Gas freigesetzt. Da es farb-, geruch- und geschmacklos ist, entzieht es sich allen menschlichen Sinnesorganen.
Kohlenmonoxid (CO) kommt nicht nur im Brandrauch vor, sondern kann auch bei bestimmten Geräten im Alltag, wie Notstromaggregaten, Ethanolöfen oder Durchlauferhitzer, als Nebenprodukt entstehen. Bereits geringe Mengen CO sind potentiell gesundheitsschädlich, höhere Dosen lebensgefährlich.
Kohlenmonoxid wird leicht über die Lunge aufgenommen, heftet sich an rote Blutkörperchen und unterbindet den Sauerstoffaustausch. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzeichen einer Vergiftung undeutlich bleiben. Die Symptome sind diffus und reichen von Kopfweh, Übelkeit und Schwindel angefangen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Kohlenmonoxidvergiftung und Tod treten schleichend ein.
Die Landesstelle für Brandverhütung rät zur Vorsicht: Verzichten Sie auf Eigenlösungen beim Heizen. Lassen Sie Öfen inklusive Abgasanlagen vom Rauchfangkehrer kontrollieren. Vermeiden Sie kraftstoff-betriebene Notstromerzeugung im Haushalt. Besorgen Sie sich einen CO-Melder.
Vorsicht: Brandgefahr durch Teelichter
Stellen Sie Teelichter niemals auf leicht brennbare Flächen. Im Zuge des Verbrennungsvorgangs, wenn sich das Paraffin verflüssigt, werden auch die metallenen Schälchen sehr heiß. Je nach Beschaffenheit des Untergrunds könnte das für die Entstehung eines Brandes bereits ausreichen. Auch das Abstellen am Badewannenrand ist gefährlich. Moderne Badewannen sind oftmals aus Sanitäracryl und könnten daher Feuer fangen!
Das Löschen mit Wasser scheint auf den ersten Blick naheliegend. Doch das erhitzte Paraffin ist ein Erdölprodukt, das auf Wasser ähnlich reagiert wie brennendes Öl. Wer versucht, den Brand mit Wasser zu löschen, wird mitunter von einer Stichflamme überrascht! Verwenden Sie im Notfall einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke.
Stellen Sie keine Teelichter direkt nebeneinander. Stehen mehrere Teelichter unmittelbar beisammen, kann sich die Hitzentwicklung vervielfachen und sich eine überraschend großflächige Flamme herausbilden, da leicht entzündliche Dämpfe entstehen. Deshalb wird auf der Verpackung ein Mindestabstand angegeben (meist mehrere Zentimeter). Halten Sie diesen bei Verwendung sicherheitshalber ein.
Lassen Sie Teelichter und brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt und halten Sie sie fern von Kindern, aber auch von Haustieren. Diese könnten die Kerzen unbeabsichtigt umwerfen.